1. Anwendbarkeit:
Die vorliegenden AGB´s regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Oase der Geistigenheilung, Inhaberin
Kristina Kleber und der/dem Klient (-in).
Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient (-in) das generelle Angebot, annimmt und sich zum Zwecke der Beratung und Reikisitzung an uns wendet.
Oase der Geistigenheilung ist berechtigt, einen Anwendungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn:
a) ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann
b) es um Beschwerden geht, die wir aufgrund seiner Spezialisierung und/oder gesetzlichen Gründen nicht behandeln dürfen oder können
c) es um Beschwerden geht, die uns in Gewissenskonflikte bringen könnten.
2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages:
Oase der Geistigenheilung erbringt seine Leistung gegenüber der/des / Klient/in durch Anwendung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten Beratung oder Reiki.
Über die Auswahl der Anwendung entscheidet der/die Klient (-in) frei, nachdem eine Beratung über Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht durch uns erfolgt ist.
Die von Oase der Geistigenheilung angebotenen Anwendungen sind unter Umständen schulmedizinisch nicht
anerkannt und entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft. Sie sind nicht kausal-funktional erklärbar, insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der angewandten Methoden kann
weder in Aussicht gestellt, noch garantiert werden.
3. Honorierung und Vereinbarung über die Termine:
Oase der Geistigenheilung hat für ihre Anwendung (en) Anspruch auf ein Honorar. Die entstandenen Anwendungskosten sind am jeweiligen Behandlungstag gegen Ausgabe einer Quittung in bar zu zahlen. Nach
Abschluss einer Behandlungsphase erhält der/die Klient (-in) auf Wunsch eine Rechnung nach Punkt 6 dieses Vertrages.
Eine Sitzung dauert zwischen 60 und 90 Minuten. Die Anzahl und Dauer der Sitzungen wird gemeinsam mit der/dem Klient (-in) abgesprochen und festgelegt.
4. Honorarerstattung durch Dritte:
Soweit der/die Klient/in Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder
zu haben glaubt, bleibt Punkt 4 und 5 dieses Vertrages hiervon unberührt. Oase der Geistigenheilung führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht
stunden.
5. Vertraulichkeit der Behandlung:
Oase der Geistigenheilung behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, Beratung und Anwendung sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der/des Klient
(-in) nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der/des Betroffenen.
Obiger Absatz ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung und persönliche Angriffe gegen Frau Kleber stattfinden und er sich mit Verwendung zutreffender Daten oder
Tatsachen entlasten kann.
6. Rechnungsstellung:
Neben den Quittungen nach Punkt 5 erhält der die Klient(-in) nach Abschluss der Sitzung/en auf Verlangen
eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer, den Namen und die Adresse des /der Klienten (-in). Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten
Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.
7. Urheberrecht:
Sämtliche durch mich zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio
oder Video) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht von Oase der Geistigenheilung. Eine Weiterverwendung, Reproduzierung, Weitergabe - egal welcher Art - erfordert die
schriftliche Einverständniserklärung von mir und kann anderenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Sollten durch diese Seiten Urheberrechte Dritter verletzt werden, weisen Sie mich bitte in einer
kurzen Nachricht darauf hin.
8. Schadensminderungspflicht
Im Falle von Domainstreitigkeiten, wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, zur
Vermeidung unnötige Rechtsstreitigkeiten und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns, wird im Sinne der
Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
9. Salvatoresche Klausel:
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil jedoch wirksam ist. Die jeweils unwirksame Regelung soll von den Parteien
durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
10. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist soweit zulässig, ausschließlich Kaiserslautern.
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